Die Eröffnungsbilanz ist das fundamentale Bindeglied beim Systemwechsel von der Kameralistik zur Doppik. Sie ist nach dem landesspezifischen doppischen Haushaltsrecht die buchmäßige Ausgangsbasis, die das gesamte Vermögen sowie alle Schulden einer öffentlichen Gebietskörperschaft zu einem bestimmten Stichtag erstmals vollständig erfasst, bewertet und einander gegenüberstellt.
In der Mehrheit der deutschen Bundesländer ist die Umstellung für Kommunen gesetzlich verpflichtend. Allerdings bestimmen die Bundesländer ihr Kommunalrecht selbst, unter welchen Umständen es Ausnahmen gibt. Wir wissen nach über 20 Jahren praktischer Verwaltungserfahrung, wie viel Arbeit die Eröffnungsbilanz macht. Komplexe Doppik-Anforderungen abhängig vom Landesrecht verlangen hohen Zeiteinsatz und personelle Ressourcen, die nicht in jeder kommunalen oder städtischen Finanzverwaltung gegeben sind. Wir arbeiten heute aktiv mit den landesspezifischen gesetzlichen Vorraussetzungen in Niedersachsen, Bayern, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern und planen mit weiteren Bundesländer.
Unabhängig vom Bundesland unterstützen wir Sie mit unseren erfahrenen Ansprechpartnern gerne während des kompletten Prozess. Das Projekt lässt sich erfolgreich mit Auszubildenden, Sekretär*innen und Sachbearbeiter*innen realisieren. Falls darüber hinaus umfangreichere Erfassungs- und Bewertungsarbeiten erforderlich werden, stehen wir Ihnen auf Wunsch gerne mit zusätzlicher Unterstützung durch unser Team zur Verfügung.
Unser Team verfügt über Erfahrung mit verschiedenen gängigen kommunalen Finanzsoftware-Systemen und unterstützt Sie gerne bei deren Anwendung.
Insbesondere in den Anwendungen von H&H, CIP und Infoma übernehmen wir auf Wunsch Jahresabschluss- und Konsolidierungsbuchungen und erstellen – sofern gewünscht – die vollständigen Jahresabschlüsse direkt in Ihrer Finanzsoftware. Bei weiteren eingesetzten Finanzsoftware-Systemen stimmen wir die Möglichkeiten einer operativen Unterstützung gerne individuell mit Ihnen ab.
Unsere Expertise basiert auf langjähriger Erfahrung in der Beratung von Kommunen. Wir haben Umstellungsprojekte auf die Doppik in zahlreichen Bundesländern begleitet und eine Vielzahl von Jahres- und Gesamtabschlüssen erstellt. Als Dienstleister mit kommunalem Hintergrund – hervorgegangen aus der Stadt Uelzen – verbinden wir die externe Perspektive eines Beraters mit dem praxisnahen Verständnis einer Verwaltung. Dadurch kennen wir die spezifischen Anforderungen des öffentlichen Sektors und entwickeln passgenaue Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Unser erfahrenes Experten-Team vereint Fachwissen aus öffentlichem Rechnungswesen, Verwaltungsökonomie, Betriebswirtschaft und kommunaler Finanzsteuerung. Wir begleiten Sie in jeder Phase Ihres Projekts – mit Fachkompetenz, pragmatischen Lösungen und einer effizienten Umsetzung.
Überzeugen Sie sich selbst!
Erstellung und Prüfung von Eröffnungsbilanzen nach dem landesspezifischen Haushaltsrecht.
Erstellung des kommunalen Jahresabschlusses nach geltendem Recht in Ihrem Bundesland.
Beratung und Erstellung des kommunalen Gesamtabschlusses nach geltendem Recht in Ihrem Bundesland.