Die Erstellung des Jahresabschlusses gehört zu den größten Herausforderungen für Städte und Kommunen. In vielen Bundesländern führt dies zu teils erheblichen Rückständen. Häufig fehlt es in den Finanzverwaltungen an den Fachkräften, den Kapazitäten, die Komplexität der kommunalen Doppik abzubilden und so haben sich über die letzten Jahren in vielen Finanzverwaltungen erhebliche Altlasten aufgebaut. Wir kennen diese Probleme und unsere langjährige Expertise in der Gesetzeslage und den Anforderungen sorgen heute schon in viele Kommunen für eine effiziente und rechtssichere Umsetzung (nach dem GoB).
Unabhängig vom Bundesland unterstützen wir Sie mit unseren erfahrenen Ansprechpartnern gerne während des kompletten Prozess:
Unser Team verfügt über Erfahrung mit verschiedenen gängigen kommunalen Finanzsoftware-Systemen und unterstützt Sie gerne bei deren Anwendung.
Insbesondere in den Anwendungen von H&H, CIP und Infoma übernehmen wir auf Wunsch Jahresabschluss- und Konsolidierungsbuchungen und erstellen – sofern gewünscht – die vollständigen Jahresabschlüsse direkt in Ihrer Finanzsoftware. Bei weiteren eingesetzten Finanzsoftware-Systemen stimmen wir die Möglichkeiten einer operativen Unterstützung gerne individuell mit Ihnen ab.
Unsere Expertise basiert auf langjähriger Erfahrung in der Beratung von Kommunen. Wir haben Umstellungsprojekte auf die Doppik in zahlreichen Bundesländern begleitet und eine Vielzahl von Jahres- und Gesamtabschlüssen erstellt. Als Dienstleister mit kommunalem Hintergrund – hervorgegangen aus der Stadt Uelzen – verbinden wir die externe Perspektive eines Beraters mit dem praxisnahen Verständnis einer Verwaltung. Dadurch kennen wir die spezifischen Anforderungen des öffentlichen Sektors und entwickeln passgenaue Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Unser erfahrenes Experten-Team vereint Fachwissen aus öffentlichem Rechnungswesen, Verwaltungsökonomie, Betriebswirtschaft und kommunaler Finanzsteuerung. Wir begleiten Sie in jeder Phase Ihres Projekts – mit Fachkompetenz, pragmatischen Lösungen und einer effizienten Umsetzung.
Überzeugen Sie sich selbst!
Erstellung und Prüfung von Eröffnungsbilanzen nach dem landesspezifischen Haushaltsrecht.
Erstellung des kommunalen Jahresabschlusses nach geltendem Recht in Ihrem Bundesland.
Beratung und Erstellung des kommunalen Gesamtabschlusses nach geltendem Recht in Ihrem Bundesland.