Jahresabschlussprüfung Mecklenburg-Vorpommern als sachverständiger Dritter gemäß § 1 Abs. 5 KPG M-V

Mit unserem erfahrenen Team bieten wir Kommunalverwaltungen fachliche Expertise und individuelle Unterstützung bei der Prüfung von Jahresabschlüssen des Kernhaushalts sowie des Städtebaulichen Sondervermögens. Dabei übernehmen wir die Jahresabschlussprüfung als sachverständiger Dritter gemäß § 1 Abs. 5 KPG M-V. Auf Wunsch führen wir auch eine aufstellungsbegleitende Prüfung durch, um den gesamten Prozess zu unterstützen. Im Rahmen dieser Prüfung erstellen wir einen detaillierten Prüfbericht, der sowohl einen Bestätigungsvermerk als auch eine Empfehlung zur Beschlussfassung enthält. Die Prüfergebnisse werden anschließend dem Rechnungsprüfungsausschuss in einer Sitzung vorgestellt und ausführlich erläutert. Als H&H-Partner verfügen wir über umfassende Erfahrung mit dieser Software, sind jedoch auch in zahlreichen anderen Softwarelösungen versiert, wie zum Beispiel AB-Data, Infoma, CIP und mps.

Gerne beraten wir Sie persönlich und besprechen mit Ihnen, wie wir Sie bei der Prüfung Ihres Jahresabschlusses unterstützen können. Rufen Sie uns einfach unter der Nummer 0151 / 22 92 98 96 an oder treten Sie hier über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.

Machen Sie sich auch gerne hier mit einer Auswahl unserer aktuellen Referenzen vertraut.