Eröffnungsbilanz

Von Anfang an gut beraten – Ihre Eröffnungsbilanz in sicheren Händen

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von Eröffnungsbilanzen nach dem landesspezifischen doppischen Haushaltsrecht. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Wahrung kommunaler Handlungsspielräume, um die Daseinsvorsorge zu sichern – etwa durch die Erwirtschaftung maßgerechter Abschreibungen im Ergebnisplan. 

Wir begleiten Sie dabei und bieten Ihnen

– Erfassung und Bewertung des gesamten kommunalen Vermögens 

– Erstellung der landesrechtlich notwendigen Verzeichnisse 

– Erstellung einer kommunalen Bilanz 

– Grundlage für Schnittstelle zum möglichen Einlesen ins Finanzsoftwaresystem 

– Abbildung des Ressourcenverbrauches für erweiterte Kameralistik oder als Grundlage für die Doppik 

– Grundlage für Bemessung des Instandhaltungsbedarfes 

– Grundlage für Interne Leistungsverrechnung und Kalkulation Gebührenhaushalte

Das Projekt lässt sich erfolgreich mit Auszubildenden, Sekretär*innen und Sachbearbeiter*innen realisieren. Falls darüber hinaus umfangreichere Erfassungs- und Bewertungsarbeiten erforderlich werden, stehen wir Ihnen auf Wunsch gerne mit zusätzlicher Unterstützung durch unser Team zur Verfügung.